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Besucher bisher Aktualisiert am 30. April 2012 Unser Spendenkonto:
Bürgerinitiative Bahntrasse e. V. Volksbank Offenburg, BLZ: 664 900 00 Konto: 116 367 05 | Folgende Muster-Einwendungen stehen Ihnen zur Verfügung:
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| 5. a) Einwendung für Kinder in Kindergärten und Kindertagesstätten innerhalb des Lärmteppichs |
5. h) Einwendung für Kinder
in Kindergärten und Kindertagesstätten außerhalb des Lärmteppichs |
| 5. b) Grundschüler in Schulen innerhalb des Lärmteppichs |
5. f) Grundschüler in Schulen außerhalb des Lärmteppichs |
| 5. c) Schüler auf weiterführenden Schulen in Schulen innerhalb des Lärmteppichs |
5. g) Schüler auf weiterführenden Schulen in Schulen außerhalb des Lärmteppichs |
| 5. d) Studierende mit Wohnort Offenburg |
5. e) Studierende mit Wohnort außerhalb Offenburgs |
| 6. Jedermann-Einwendung |
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| 7. Mieter aus Hohberg |
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| 9. Arbeitnehmer; bitte prüfen Sie weitere
Betroffenheiten,
die den Bereich Ihrer privaten Lebensführung berühren, eventuell müssen Sie diese in einer gesonderten Einwendung geltend machen. |
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| 10. auswärtige Besucher |
Bitte suchen Sie aus oben abgebildetem Stadtplan Ihren Wohnort heraus. Jedem Teilgebiet Offenburgs ist eine Nummer zugeordnet. Diese Nummer entspricht einer Mustereinwendung, die diesem Gebiet zugeordnet ist.
Für die Eigentümer im Lärmteppich der Bahn bietet die Stadt Offenburg eine eigene Mustereinwendung zur Wahrung der Eigentümer-Rechtsansprüche an. Diese Einwendung hat die BI Bahntrasse e. V. als Mustereinwendung 2a übernommen. Grundsätzlich ist Eigentümern dringend das gründliche Studium der Bahnpläne
im Büro der Stadt (ehemaliges Sporthaus Seigel am Fischmarkt) oder im BI-Büro (im Spitalspeicher) zu raten.
Bei schweren Betroffenheiten wie z. B. Grundstücks-Enteignung oder Inanspruchnahme des Grundstücks
während der Bauzeit oder ungeklärten Fragen empfiehlt die BI eine Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Für Eigentümer außerhalb des Lärmteppichs der Bahn im Bereich Kernstadt / Bohlsbach Windschläg / Rammersweier-Nord stellt die BI die Mustereinwendung 2b zur Verfügung.
Die BI Bahntrasse möchte jeden Einwender – insbesondere die Eigentumsbetroffenen – auf den Haftungsausschluss hinweisen.
Selbstverständlich können sie die Mustereinwendungen jederzeit individuell anpassen, ergänzen oder mit Text-
bausteinen versehen. Wenn für Sie mehrere Mustereinwendungen in Frage kommen, können Sie in Ihrer Einwendung auch mehrere Mustereinwendungen kombinieren, z. B. Mieter im Stadtgebiet und Schülereinwendung.
Wenn Sie Rückfragen haben oder unsicher sind, welche Mustereinwendung für Sie zutreffend ist, kommen Sie ins
BI-Büro im Spitalspeicher (Freitag von 16 bis 19 Uhr, Samstag von 10 bis 17 Uhr). Das Büro-Team der BI wird Sie gern beraten und mit Rat und Tat unterstützen. Oder schicken Sie uns einfach einen E-mail unter der Rubrik Ihre häufig gestellten Fragen.
Zu den formellen Vorgaben schauen sie bitte unter Wichtige Informationen zu Offenlage und Einwendungen auf unserer Homepage.
Bitte prüfen Sie trotz der Mustereinwendungen anhand der Bahnpläne Ihre Betroffenheit.
Gut informiert werden Sie auch durch die Stadtverwaltung (Bürgerbüros, Offenblatt, www.offenburg.de/Rheintalbahn) und die lokalen Medien.
| Bürgerinitiative Bahntrasse e. V. • Geschäftsstelle: In der Wann 4, 77654 Offenburg • e-Mail-Kontakt: geschaeftsstelle@bi-bahntrasse.de |
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