Folgende Muster-Einwendungen stehen Ihnen zur Verfügung:
(Hinweise zur Verwendung der Mustereinwendungen siehe weiter unten)

RA: Für die Eigentümer im Lärmteppich der Bahn bietet die Stadt Offenburg eine eigene Mustereinwendung zur Wahrung der Eigentümer-Rechtsansprüche an.

1. Mieter im Stadtgebiet Offenburg
und in Windschläg, Bohlsbach oder Rammersweier-Nord


2. a) Eigentümer im Lärmteppich im Stadtgebiet Offenburg und in Windschläg, Bohlsbach oder Rammersweier-Nord

2. b) Eigentümer außerhalb des Lärmteppichs im Stadtgebiet Offenburg und in Windschläg, Bohlsbach oder Rammersweier-Nord

4. Mieter und Eigentümer aus Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier (ohne Rammersweier- Nord), Waltersweier, Weier, Windschläg, Zell-Weierbach oder Zunsweier

5. Schülereinwendungen:

5. a) Einwendung für Kinder
in Kindergärten und Kindertagesstätten innerhalb des Lärmteppichs


5. h) Einwendung für Kinder
in Kindergärten und Kindertagesstätten
außerhalb des Lärmteppichs


5. b) Grundschüler in Schulen
innerhalb des Lärmteppichs

5. f) Grundschüler in Schulen
außerhalb des Lärmteppichs

5. c) Schüler auf weiterführenden Schulen
in Schulen innerhalb des Lärmteppichs

5. g) Schüler auf weiterführenden Schulen
in Schulen außerhalb des Lärmteppichs


5. d) Studierende mit Wohnort Offenburg

5. e) Studierende mit Wohnort außerhalb Offenburgs

6. Jedermann-Einwendung

 
7. Mieter aus Hohberg

 
9. Arbeitnehmer; bitte prüfen Sie weitere Betroffenheiten, die den Bereich Ihrer
privaten Lebensführung berühren, eventuell müssen Sie diese in einer gesonderten Einwendung geltend machen.


10. auswärtige Besucher  

Anmerkung: Falls Sie eine der vorgefertigten Einwendungen benutzen, bringen Sie mindestens eine persönliche Änderung an! Streichen Sie einen Satz oder schreiben Sie einen eigenen dazu!

Hinweise zur Verwendung der Muster-Einwendungen

Bitte suchen Sie aus oben abgebildetem Stadtplan Ihren Wohnort heraus. Jedem Teilgebiet Offenburgs ist eine Nummer zugeordnet. Diese Nummer entspricht einer Mustereinwendung, die diesem Gebiet zugeordnet ist.

Für die Eigentümer im Lärmteppich der Bahn bietet die Stadt Offenburg eine eigene Mustereinwendung zur Wahrung der Eigentümer-Rechtsansprüche an. Diese Einwendung hat die BI Bahntrasse e. V. als Mustereinwendung 2a übernommen. Grundsätzlich ist Eigentümern dringend das gründliche Studium der Bahnpläne im Büro der Stadt (ehemaliges Sporthaus Seigel am Fischmarkt) oder im BI-Büro (im Spitalspeicher) zu raten.
Bei schweren Betroffenheiten wie z. B. Grundstücks-Enteignung oder Inanspruchnahme des Grundstücks
während der Bauzeit oder ungeklärten Fragen empfiehlt die BI eine Beratung durch einen Rechtsanwalt.


Für Eigentümer außerhalb des Lärmteppichs der Bahn im Bereich Kernstadt / Bohlsbach Windschläg / Rammersweier-Nord stellt die BI die Mustereinwendung 2b zur Verfügung.

Die BI Bahntrasse möchte jeden Einwender – insbesondere die Eigentumsbetroffenen – auf den Haftungsausschluss hinweisen.

Selbstverständlich können sie die Mustereinwendungen jederzeit individuell anpassen, ergänzen oder mit Text-
bausteinen versehen. Wenn für Sie mehrere Mustereinwendungen in Frage kommen, können Sie in Ihrer Einwendung auch mehrere Mustereinwendungen kombinieren, z. B. Mieter im Stadtgebiet und Schülereinwendung.

Wenn Sie Rückfragen haben oder unsicher sind, welche Mustereinwendung für Sie zutreffend ist, kommen Sie ins
BI-Büro im Spitalspeicher (Freitag von 16 bis 19 Uhr, Samstag von 10 bis 17 Uhr). Das Büro-Team der BI wird Sie gern beraten und mit Rat und Tat unterstützen. Oder schicken Sie uns einfach einen E-mail unter der Rubrik Ihre häufig gestellten Fragen.

Zu den formellen Vorgaben schauen sie bitte unter Wichtige Informationen zu Offenlage und Einwendungen auf unserer Homepage.

Bitte prüfen Sie trotz der Mustereinwendungen anhand der Bahnpläne Ihre Betroffenheit.

Gut informiert werden Sie auch durch die Stadtverwaltung (Bürgerbüros, Offenblatt, www.offenburg.de/Rheintalbahn) und die lokalen Medien.

Bürgerinitiative Bahntrasse e. V.     •     Geschäftsstelle:  In der Wann 4, 77654 Offenburg     •     e-Mail-Kontakt:  geschaeftsstelle@bi-bahntrasse.de
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