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2020 müssen Güterzüge mit leiseren Bremsen ausgerüstet sein.

von Bi-Bahntrasse

Beschluss am 30.März 2017:

Bis Dez 2020 müssen deutsche Güterzüge mit leiseren Bremsen ausgerüstet sein.

Der Deutsche Bundestag hat einstimmig am Donnerstag 30.03.2017 das Schienenlärmschutzgesetz verabschiedet. Das bedeutet, dass mit Fahrplanwechsel ab dem 13. Dezember 2020 in Deutschland fast keine lauten Güterzüge mehr fahren dürfen.


Ausnahmen:

- Güterwagen, für die es noch keine zugelassene leise Technologie gibt

- oder wenn die Güterwagen ausschließlich aus Gründen des historischen Interesses

- oder zu touristischen Zwecken betrieben werden


Auflagen bei Nichterfüllung:

- Für die restlichen lauten Güterwagen erhöht sich der Trassenpreis und

- laute Güterzüge müssen entsprechend langsamer fahren, dürfen nur noch für den Gelegenheitsverkehr und nicht mehr im Jahresfahrplan angemeldet werden.

Die heutige Entscheidung bedeutet weniger Lärm für die Anwohner an Schienenwegen wie beispielsweise entlang der Rheintalbahn. Das ist wichtig für die Gesundheit der Bevölkerung und für die Akzeptanz des Schienengüterverkehrs.

Matthias Gastel, bahnpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion: “…Das Thema Lärmschutz darf nicht mit der Umrüstung von Güterwagen beendet seien. Vielmehr ist es notwendig, dass zukünftig auch die Loks und die Umsetzung innovativer Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. niedrige Lärmschutzwände in den Fokus genommen werden“

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