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Einspruch gegen Novellierung der DIN 4109 mit Wiederbelebung...
von Bi-Bahntrasse
Seit 23.01.2017
Einspruch gegen Novellierung der DIN 4109 mit Wiederbelebung des Schienenbonus!
Hintergrund:
Die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Teil 2, Entwurf vom 09.12.2016
- In Änderung des Abschnitts 4.4.5.3 soll noch ein Abschnitt hinzugefügt werden, der den längst widerlegten sog. Schienenbonus wieder aufleben lässt
- Und dies, nachdem es in jahrelangen Anstrengungen und diversen Anhörungen auch im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags endlich gelungen war, den unsinnigen Schienenbonus zu beseitigen:
Der Deutsche Bundestag beschloss schließlich eine Änderung des Bundes-immissionsgesetzes: bei der Berechnung der Lärmbelastung an Schienen durfte der für Schienenverkehr gewährte Abschlag von 5 dB(A) ab Jan 2015 nicht mehr angewendet werden.
Auswirkungen
- Laut Novellierungs-Entwurf der DIN-Vorschriften vom Dez 2016 soll nun der längst widerlegte Schienenbonus im Hochbau zum finanziellen Vorteil der < Baukonzerne aber zu Lasten der Lebensqualität von Schienenanwohnern wieder aufleben. – das heißt, der notwendige Schallschutz darf um 5 dB(A) schlechter ausfallen.
Es kann also dichter an die Bahn gebaut werden bei geringeren Schallschutzinvestitionen.
2. und 23.Januar 2017: In ihrem Schreiben fordert die IG-Bohr mit weiteren Initiativen (Pro Rheintal…) vom DIN/VDI-Normenausschuss Akustik, Lärmminderung (NALS):
Wir bitten Sie herzlich, im Namen zahlloser lärmgeplagter Bürgerinnen und Bürger, den fraglichen Absatz aus dem Entwurf zu streichen und so das Nötige zu tun, um die Auferstehung eines Gespenstes (Schienenbonus) zu verhindern, das wir schon längst im Orkus der Geschichte glaubten.
Für ein vertiefendes Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung.
- Ein Gespräch wurde uns in Aussicht gestellt.
Ergänzungen zu...
Einspruch gegen Novellierung der DIN 4109 mit Wiederbelebung des Schienenbonus!
- Aus dem Bericht der BVS vom 2017-11-01
- Am 26.10.2017 fand in den Räumen des DIN unter Beteiligung der BVS die Schlichtungsverhandlung zum Änderungsentwurf A1 der DIN 4109-2 vom Januar 2017 statt (Einführung eines pauschalen Abschlags von 5 dBA nur für Schienenlärm).
- Das Normengremium wurde durch Herrn Hilz von der Fa. Müller-BBM vertreten. Herr Hilz räumte unumwunden ein, dass der Ausschuss keine wissenschaftlichen Belege für den im Änderungsentwurf allein bei Schienenlärm überraschend eingeführten pauschalen Abschlag von 5dB(A) auf den maßgeblichen Außenlärmpegel gefunden hätte.
- Gleichwohl beharrt das Normengremium auf diesem Abschlag und Herr Hilz stellte erneut den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der gesetzlichen Abschaffung des Schienenbonus und der Einführung dieses Abschlags dar - den er weder als neuen Schienenbonus, noch als Korrektursummand bezeichnet haben wollte.
- Die BVS wird dennoch weiter alle Möglichkeiten ergreifen, um gegen die Verschlechterung des Nacht- und vor allem des Tagschutzes in der DIN 4109 sowie die Wiedereinführung eines neu begründeten Schienenbonus vorzugehen.
- Dr. Ludwig Steininger (2. Vorsitzender BVS)