Pressearchiv (2005 - 2020)

Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen und zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

von Bi-Bahntrasse

Seit 12.05.2017

Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen und zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes….

Hintergrund / Ziel

Schutz der Bevölkerung vor der vom Schienengüterverkehr ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkung (Schallimmissions-Grenzwert).

Die wichtigsten Gesetzesinhalte

  • Verbot lauter Güterwagen: Bis zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2020 müssen die deutschen Güterzüge auf leisere Verbundstoffbremsen umgerüstet sein.

  • Güterzüge mit einem oder mehreren nicht umgerüsteten „lauten“ Güterwagen dürfen nicht fahren.

  • Ausnahmen:
    • Züge mit lauten Güterwagen müssen entsprechend langsamer fahren, sodass sie den Schallimmissionsgrenzwert wieder einhalten.
    • Züge mit lauten Güterwagen dürfen fahren wenn entsprechende Schallschutzmaßnahmen bereits vorhanden
    • Züge mit lauten Güterwagen dürfen fahren bei vorhandener lärmabschirmender Bebauung
    • Züge mit lauten Güterwagen dürfen fahren wenn genügend Abstand zwischen Schienenweg und schutzbedürftiger Bebauung vorhanden.

  • Befreiung:
    • Wenn für diese Güterwagen noch keine zugelassene Technologie vorhanden
    • Historische und touristische Züge


2017.02.22
- Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag

2017.05.17 - Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat

Somit verspricht der Gesetzgeber, dass bis zum Jahr 2020 die Lärmbelastung durch vorbeifahrende Güterzüge im Vergleich zu vor der Umrüstung tatsächlich um die Hälfte zurückgehen wird.

Zurück