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2339 Offenburger Haushalte könnten den Tunnel bringen

von Bi-Bahntrasse

2339 Offenburger Haushalte könnten den Tunnel bringen

Weil der Lärmschutz für sie viel kosten würde, so dass die A 3-Trasse deutlich teurer als geplant käme

Er ist eine zentrale Figur im Ringen um die Bahntrasse: Werner Hoffmann, beim Regierungspräsidium für Recht, Planfeststellungen und den Ausbau der Rheintalbahn zuständig, stellte sich beim OT-Redaktionsgespräch als neutraler Sachwalter vor. Von wegen Kungelei mit der Bahn: Das Rennen sei »absolut offen«.

VON WOLFGANG KOLLMER

Offenburg. Die Stadt hat die Weichen in Sachen Bahntrasse gestellt: Die Vorarbeit für den Güterzugtunnel sei mit dem Gutachten des Verkehrswissenschaftlichen Instituts der Universität Stuttgart so gut gewesen, dass das Regierungspräsidium den von der Stadt favorisierten Tunnel »von Amts wegen« ins bevorstehende Planfeststellungsverfahren einbringt. Dies teilte Hoffmann im Redaktionsgespräch mit. Er verhehlte dabei nicht, dass die Aussage von Bahnchef Mehdorn, der laut OB Schreiner den Offenburger Tunnel nicht nur als technisch machbar, sondern betriebsorganisatorisch auch sinnvoll bezeichnete, der Tunnelvariante gut bekommen sei.
Natürlich konnte und wollte sich Verfahrens-Chef Hoffmann nicht zu den Chancen des Güterzugtunnels im Planfeststellungsverfahren äußern. Wesentlich für die Erfolgsaussichten werden jedoch zwei Punkte sein: Zum einen die Frage des Lärmschutzes für die Häuser, die von der A 3-Bündelungstrasse betroffen wären.
2339 solcher »Restkonflikte«, wie diese Haushalte im Planerdeutsch genannt werden, hat das Präsidium in der Stadt ausgemacht. Das sind für Offenburg 2339 Chancen, die – multipliziert mit einer Euro-Zahl X für den Lärmschutz – die A 3-Trasse deutlich verteuern könnten. Das ist dieses berühmte »Delta«, von dem Oberbürgermeisterin im spricht, wenn vom derzeitigen Preisunterschied von stattlichen 485 Millionen Euro zwischen den Trassenvarianten die Rede ist. Ist diese Differenz deutlich geringer, steigen vielleicht die Chancen, über die politische Schiene in Berlin (Schäuble!) vielleicht doch noch das Geld für den Güterzugtunnel zu bekommen. Denn dass die Bahn keines dafür hat oder ausgeben will, hat Hartmut Mehdorn in seinem Gespräch mit OB Schreiner deutlich gemacht. »Der Bund ist gefragt«, orakelt Verfahrens-Chef Hoffmann.

Das Planfeststellungsverfahren

In ihm stellt das Regierungspräsidium Freiburg im Auftrag des Eisenbahnbundesamtes die endgültige Trasse in allen planerischen Einzelheiten fest. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann geklagt werden.
• Im April 2007 erwartet das Regierungspräsidium die vollen Plansätze (»Häuser-scharf«) von der DB Projektbau.
• Im Januar soll das Regierungspräsidium nach Bahnangaben das Planfeststellungsverfahren eröffnen.
• Zeitgleich wird das Präsidium freiwillig zu einer Info-Veranstaltung in Offenburg einladen.
• Das Präsidium wird »von Amts wegen« den Güterzugtunnel ins Verfahren einbringen und externe Gutachter beauftragen, die die Varianten unter die Lupe nehmen.
• Die Pläne werden einen Monat offengelegt.
• Danach 14 Tage Einwendungsfrist
• Bis ca 2013 sichtet und bewertet das Regierungspräsidium die Einwendungen – erwartet werden ähnlich viele wie beim Katzenbergtunnel mit 23.000 (!).
• Mehrtägiger öffentlicher Erörterungstermin als »Meilenstein« des Verfahrens, danach Planfeststellungsbeschluss.
• Mögliche Klagen, für die ein Jahr veranschlagt werden

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