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Kritik des Bundesrechnungshof (BRH) an Projektbeiräten (PB)

von Bi-Bahntrasse

Seit 15.11.2016

Kritik des Bundesrechnungshof (BRH) an Projektbeiräten (PB)

Hintergrund:

Der BRH erwartet, dass der Bund künftig von einer Teilnahme an PB absieht, da er eine Mitwirkung von Führungskräften des Verkehrsministeriums (BMVI) in solchen Gremien rechtlich für nicht zulässig hält.

Der BRH hält die durch Projektbeiräte beschlossen übergesetzlichen Mehrkosten (siehe „Baden 21“) nicht für ordnungsgemäß.
Der BRH ist der Auffassung, wenn der gesetzliche Lärmschutz nicht ausreiche, müssten die Mandatsträger auf gesetzliche Änderung hinarbeiten und dürften nicht die bestehenden rechtlichen Vorgaben zu hintertreiben.

Position der BI / IG-BOHR

  • Die Bürgerinitiativen (BI) sehen in den eisenbahnrechtlichen Planfeststel-lungsverfahren (PFV) allerdings längst kein sinnvolles Verwaltungshandeln und keine zeitgemäße Bürgerbeteiligung
  • Die mündigen Bürger wollen in Art und Weise des nötigen Ausbaus von Schienenwegen weit intensiver eingebunden werden. Schließlich finanzieren sie solche Projekte mit ihren Steuergeldern und haben die negativen Folgen unzureichender Projektplanung meist über Jahrzehnte zu tragen.
  • Es bedarf einer neuen Planungskultur, in die auch Entscheidungsträger des Bundes schon im Vorfeld fest einbezogen sind.
    Nachhaltige Akzeptanz kann bei Bürgern nur bei Projekten erreicht werden, die unter folgender Prämisse geplant werden:
    Bevor Schienenwege des Bundes neu- oder ausgebaut werden können, tritt vorhabenspezifisch ein Projektbeirat zusammen.
  • Dieser ersetzt nicht das Rechtsverfahren der Planfeststellung, sondern ist diesem vorzuschalten, um die üblichen Irrwege, Fehlplanungen zu vermeiden. Denn ihre Korrektur ist meist nur noch durch einen zu hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand zu erreichen.


23.11.2016: IG-BOHR-Schreiben an BRH mit Stellungnahme zu dessen Kritik an der Mitarbeit von Amtsträgern des Bundes in PB.

29.12.2016: in der Antwort des BRH verteidigt dieser seine Position. Offensichtlich wird die Problemlage, die zur Einführung des PB geführt hatte nicht erfasst.

09.02.2017: Schriftliche Erwiderung der IG-BOHR mit nochmaliger ausführlicher Begründung und Bitte, die BGH-Position zu überdenken.

Bisher noch keine Antwort

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