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Lärmsanierung an der Rheintalbahn in Offenburg in 2021
von Bi-Bahntrasse
Lärmsanierung an der Rheintalbahn in Offenburg in 2021
Was den Bürgern für das Jahr 2018 in Aussicht gestelt wurde, nämlich an der Bestandstrecke eine -an den Richtlinien für Lärmsanierung ausgerichteten- Lärmschutzwand zu installieren, sie mit vorgesetzten Elementen und teils Bepflanzung auf städtische Kosten zu ergänzen und die Königswaldstraße im Anschluss daran zu erneuern, kann, laut Auskunft der DB-Netz AG, so nicht eingehalten werden.
Mit einem Baubeginn rechne man jetzt im Jahre 2021. So die Ausführung der DB Netz AG auf unsere Nachfrage:
„Der Bau der Lärmschutzwand hat sich leider auf Grund von fehlenden Sperrpausen um ein Jahr auf 2021 verschoben.“…
Der Bau wird wie geplant auf der Ostseite beginnen. Es ist eine Dauer von ca. 6 Monaten geplant.“
Auf Grund neuer schalltechnischer Berechnungen wird auch eine bisher nicht vorgesehene Schallschutzwand zum Schwimmbad hin geplant. Dazu die für die Lärmsanierung zuständige Stelle der DB AG:
„Ob die neue Wand zu dem Zeitpunkt gebaut werden kann, hängt von der Planung und dem Genehmigungsverfahren ab.“
Wem passiver Lärmschutz zusteht – z. Bsp. Fensteraustausch – der wird wie schon 2018 festgelegt, von der Bahn rechtzeitig benachrichtigt, muss also nicht von sich aus tätig werden, so die Auskunft der Bahn:
„Es ist richtig, dass die betroffenen Eigentümer vom Ingenieurbüro zwecks Umsetzung voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2021 angeschrieben werden. Das Ingenieurbüro erstellt dann ein objektbezogenes Gutachten und legt die passiven Maßnahmen fest.“
In der Zwischenzeit haben sich jedoch die Förderrichtlinien zu Gunsten der Hausbesitzer geändert.
Wem also ein Austausch von Fenstern auf Grund der Lärmschutzsanierung zusteht, muss nicht unbedingt bis Baubeginn warten. Unter gewissen Voraussetzungen ist ein früherer Einbau mit Teilkostenerstattung möglich.
Hierzu die Antwort der DB Netz AG auf unsere Nachfrage:
„Seit 01.01.2019 gibt es für die Lärmsanierung eine neue Förderrichtlinie. Nach der neuen Förderrichtlinie gibt es die Möglichkeit der nachträglichen Erstattung. Das bedeutet, dass der Eigentümer auf eigenes Risiko z.B. Fenster austauscht und in Vorleistung geht. Die förderfähigen Kosten werden dann zu 75% rückwirkend, wenn mit der Umsetzung der passiven Maßnahmen begonnen wird, erstattet. Hierfür ist jedoch zwingend erforderlich, dass der Eigentümer bevor er auf Vorleistung geht, bei uns schriftlich einen Antrag stellt. Auf diesen Antrag erhält der Eigentümer ein Schreiben von uns, in dem beschrieben ist, worauf er zu achten hat bei der Umsetzung, damit die Fördermittel später nicht verwirkt werden….
Die entsprechenden Kontaktdaten zur für die Lärmsanierung zuständigen Stelle der DB Netz AG können im Bedarfsfall bei der BI-Bahntrasse, aber auch bei der Stadt erfragt werden.
Für den Vorstand der BI-Bahntrasse e.V. Offenburg
Karl Bäuerle