Pressearchiv (2005 - 2020)

Lärmsanierung in Offenburg

von Bi-Bahntrasse

1 – Das Angebot
Im Rahmen eines freiwilligen Programms der Bundesregierung bietet die Deutsche Bahn eine „Lärmsanierung“ für die Rheintalbahn zwischen Bahnhof und Ende der Königswaldstraße an. Konkret bedeutet das den Bau von bis zu drei Meter hohen Schallschutzwänden (ganz bundesfinanziert) oder den Einbau von Schallschutzfenstern mit Raumlüftern (bei 25 % Eigenbeteiligung). Die Maßnahme stellt eine Art Übergangslösung bis zur Realisierung des Offenburger Tunnels dar und ermöglicht keinesfalls den Bau des 3. Und 4. Gleises durch Offenburg. Diese sog. „A-3-Trasse“ gehört, dank der einmaligen Zahl von fast 46.000 Einwendungen, endgültig der Vergangenheit an.

Näheres über die möglichen Maßnahmen innerhalb eines „Lärmsanierungs- Programms“ finden Sie
unter www.offenburg.de – dort unter „Verkehr / Lärmsanierung“.

2 – Information der Betroffenen und Meinungsumfrage
Mit Beginn der Diskussion um eine Lärmsanierung in Offenburg hat sich die BI Bahntrasse e.V. im Einvernehmen mit der Stadt Offenburg für eine umfassende Bürger-Information eingesetzt. Diese erfolgte inzwischen – jeweils durch die DB Projektbau – in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung und einer eigenständigen, gut besuchten Informationsveranstaltung in der Reithalle. Dazu gab es auch stadtteilbezogene Informationsmöglichkeiten.

Daneben hat die BI Bahntrasse e.V. – wie auch von zwei Gemeinderatsfraktionen beantragt - eine umfassende Befragung der betroffenen Einwohner durch die Stadt Offenburg befürwortet, wie sie derzeit stattfindet. Bei dieser Befragung wäre aus unserer Sicht auch eine differenzierte Antwortmöglichkeit zur Höhe von möglichen Lärmschutzwänden angebracht gewesen.

3 – BI-Position angesichts einer kontroversen bürgerschaftlichen Diskussion
Die BI-Vorstandsmitglieder wurden und werden in der Diskussion des „Pro und Contra“ zu einer Lärmsanierung schriftlich und mündlich mit differenzierten und gegensätzlichen Stellungnahmen und Forderungen konfrontiert. Angesichts des hohen Engagements vieler BI-Mitglieder in der erfolgreichen Abwehr der ursprünglich von der Deutschen Bahn geplanten 5-11 m hohen „Schandmauern“ ist das mehr als verständlich.

Nach einer gründlichen Abwägung dieser kontroversen Stellungnahmen hat sich der BI-Vorstand – unter Berücksichtigung eines entsprechenden Beschlusses der BI-Mitgliederversammlung vom 05. Juni 2013 – auf folgende fünf Richtlinien verständigt:

- Eine persönliche Entscheidung „Pro und Contra Schallschutzwände“ soll sich – so die BI-Mitgliederversammlung – zusätzlich zu den Überlegungen der Lärmbelastung und ihren gesundheitlichen Folgen auch der Frage stellen: Wie verhalten sich die Schallschutzmaßnahmen zur städtebaulichen, sozialen und werterhaltenden Stadtentwicklung?

- Jede persönlich getroffene Entscheidung ist selbstverständlich zu respektieren.

- Sollte sich aus der Meinungsumfrage eine klare Mehrheitsentscheidung ergeben, ist diese den weiteren Planungen zugrunde zu legen.

- Sollte es zu einem annähernd unentschiedenen Meinungsbild kommen, ist das weitere Verfahren so zu regeln, dass eine ausreichende Bürgerbeteiligung gewährleistet ist.

- Wir werden darauf achten, dass eine mögliche Errichtung von Schallschutzwänden zu keinem Zeitpunkt zu einer Planungs- oder Bau-Verzögerung für den „Offenburger Tunnel“ missbraucht wird.

4 – Besondere menschenfreundliche und umweltgerechte Schallschutzmaßnahmen
Mit der möglichen Errichtung von Schallschutzwänden oder dem Einbau von Schall- schutzfenstern kann den bedrohlichen Begleiterscheinungen eines ständig wachsenden Güterverkehrs nur zum Teil begegnet werden. Neben den zu hohen 70-dbA-Restwerten werden Erschütterungen bleiben und es drohen (auch als deren Folge) Gefahrgutunfälle.

Als Bürgerinitiative werden wir deswegen in bewährter Weise zusätzlich auf schon vorhandene oder weit entwickelte alternative oder ergänzende Möglichkeiten des Schutzes vor Lärm oder anderer Gefährdungen hinweisen und auf ihre Realisierung drängen – z.B.:

- Naheliegend ist die Einführung einer Geschwindigkeitsreduzierung der aus Richtung Freiburg einfahrenden Güterzüge – mindestens zur Nachtzeit. Hier kann durch einen vorverlegten Bremsvorgang das – trotz möglicher Schallschutzwände immer noch ohrenbetäubende - Quietschen in der Zähringer Kurve vermieden werden - bei nur geringem Zeitverlust, der bei Nachtverkehr ohne Personenzüge ohnehin keine Rolle spielt.

- Einzufordern ist auch der Einbau von Unterschottermatten bei entsprechenden Gleisbaumaßnahmen –bereits bewährt zur Reduzierung von Erschütterungen und Lärm.

- Angemessenen Beachtung verdienen auch neue Entdröhnungsmaßnahmen für Brücken.

Selbstverständlich machen wir als BI Bahntrasse auch auf ganz aktuelle Entwicklungen. aufmerksam. Das ermöglichen vor allem die bundesweiten BI-Netzwerke und deren Veranstaltungen mit hervorragenden Fachleuten aus den für unser bürgerschaftliches Wirken wichtigen Forschungsgebieten und Unternehmen. Jüngstes Beispiel ist dafür der 2. Internationale Bahnlärmkongress in Boppard, an dem auch drei BI-Vorstandmitglieder teilnahmen. ( Resolution dieses Kongresses über den Link: www.ibk2015.de)

In Boppard wurde auch über die Einrichtung einer 2,2 km langen Teststrecke mit 38 cm hohen Schallschutzwänden bei Coswig im Elbtal informiert (im Bau ab Jahresmitte 2015) Entwickelt wurde diese Neuerung im Badischen – an der Technischen Universität Karlsruhe, einer Hochschule mit bestem Ruf für die Entwicklung technischer Innovationen. Für die weitere Lärmschutz-Diskussion werden die Testergebnisse mit Spannung erwartet. Vorausschauend nehmen also die Bahn-Bürgerinitiativen bundesweit wichtige Entwicklungen wahr, auch unabhängig von deren Auswirkung auf aktuelle Planungen.

5 – Zum guten Schluss
Unser Auftrag als BI Bahntrasse e.V.: Wir treten ein für einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Lärm, Gesundheitsschäden, Immobilienwertverlusten, Gefahrgutunfällen, städtebaulichen Todsünden, Lernbehinderungen durch Verlärmung pädagogischer Bereiche.
Mit der Verwirklichung eines Offenburger Güterzugtunnels können wir eine Lösung dieser Probleme erreichen.
Aktuell sehen wir uns besonders herausgefordert zum Kampf für eine deutliche Reduzierung der Planungs- und Bauzeit des Offenburger Tunnels von 2035 auf deutlich unter 2030. Darin wissen wir uns einig mit dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung. Wir rechnen fest mit einer Beteiligung der Offenburger Bürgerschaft an Aktionen zur Erreichung dieses Ziels. Die 45.840 Einwendungen im Jahr 2008 gegen die Bahn-Pläne machen uns da ganz zuversichtlich!


Die BI-Bahntrasse möchte die Mitglieder auf eine Resolution aufmerksam machen, die beim internationalen Bahnlärmkongress im März 2015 verfasst wurde.

Zur Unterzeichnung der Resolution folgen Sie bitte dem Link: www.ibk2015.de

Hierin wird gefordert:
Den Schallschutz entsprechend der Gesamtlärmbelastung zu berechnen. Denn bisher wird bei der Lärmsanierung an Bahnstrecken die evtl. zusätzliche Lärmbelästigung durch Straßenverkehr nicht mit hinzugezählt.

Grundsätzlich ist zusätzlicher Lärmschutz (Lärmvorsorge) nur bei Neubaumaßnahmen vorgeschrieben. Bestehende Strecken „genießen“ bisher Bestandschutz, das heißt, den betroffenen Bürgern steht kein weiterer Lärmschutz zu, sofern nicht erhebliche Veränderungen in der Nutzung stattfinden.
Die Resolution fordert, künftig auch Lärmzunahme durch die Erhöhung der Zugzahlen, Geschwindigkeitserhöhung und stärkere Beladung der Güterwagen in diesen Kriterienkatalog für Gewährung von Lärmsanierung aufzunehmen.

Diese Forderungen sind ein Baustein im Kampf gegen die zugemuteten gesundheitlichen Belastungen durch Bahn-/Verkehrslärm.

Wir können nicht hinnehmen, dass die Belastungen bei den Bürgern „hängen“ bleiben, während die Gewinne im Gütertransportverkehr die Bahn einstreicht.

Text der RESOLUTION

Die Teilnehmer des internationalen Bahnlärm-Kongresses 2015 in Boppard fordern den Deutschen Bundestag auf, den grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates für Gesundheit und Eigentum seiner von Verkehrslärm betroffenen Bürger durch eine gesetzliche Einführung von Lärmsanierungspflichten auch für unverändert bestehende Verkehrsanlagen noch in der 18. Legislaturperiode nachzukommen und dabei verkehrsübergreifend den Gesamtlärm von Straßen- und Schienenwegen als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen, wie es bereits in Entschließungen des Bundesrats von 1990 und 1996 gefordert und im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vom November 2013 vereinbart wurde. Weiterhin fordern wir den Deutschen Bundestag auf, die Bestandsschutzeinschränkende Definition wesentlicher Änderungen auch auf funktionale Erweiterungen wie die Erhöhung der Zugfrequenzen, Erhöhung der Achslasten, Erhöhung der Geschwindigkeit, Erhöhung der nächtlichen Zugfrequenzen und andere Lärm mehrende Maßnahmen auszudehnen.

Geschäftsführender BI-Vorstand
Manfred Wahl, Schwester M. Martina Merkle, Oliver Strauch, Karl Bäuerle, Simone Golling-Imlau, Anita Rost

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