Pressearchiv (2005 - 2020)

Planungs-Beschleunigungsgesetze

von Bi-Bahntrasse

Planungs-Beschleunigungsgesetze zu Lasten von Bürgerbeteiligung ? 

Die Bundesregierung hat am 6. November zwei Beschleunigungsgesetze beschlossen, mit denen die Planung und Genehmigung von Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden soll.
Mit dem Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich und dem Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich soll eine Verfahrensbeschleunigung durch die Wiedereinführung der Präklusion (verspätete Einwendungen bleiben
unberücksichtigt) und einer Maßnahmengenehmigung durch Gesetz erreicht werden, d.h. durch die Streichung von Beteiligungsrechten von Bürgern und Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie durch Eliminierung einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle von Genehmigungsentscheidungen. Damit soll die Aarhus-Konvention und die Rechtsprechung des EuGH unterlaufen werden.

WIR BÜRGER sind für die Sicherung und Stärkung von Bürgerrechten, aber nicht für deren Abbau und Schwächung. Diese Grundüberzeugungen sind weder verhandelbar, noch verkäuflich!

1. Die Gesetzesvorhaben werden von den Bürgern und den Natur- und Umweltschutzverbänden entschieden abgelehnt:
https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/kommentar-wer-sich-nicht-an-umweltrecht-halten-moechte-schraenkt-das-klagerecht-ein/
http://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik
https://www.naturfreunde.de/finger-weg-von-der-verbandsklage
https://www.dnr.de/presse/pressemitteilungen/
https://www.ufu.de/stellungnahme-zur-schaffung-von-baurecht
Stellungnahme_DNR_UfU_DUH_Genehmigungsbeschleunigungsgesetz_10-2019.pdf
https://www.nabu.de/news/2018/07/

2. Auch von unabhängigen Juristen, Politikern und Bloggern werden schwere Bedenken gegen Scheuers Gesetze geäußert:
https://verfassungsblog.de/rechtsschutz-gegen-verkehrsprojekte
https://www.mittelbayerische.de/politik/bahnausbau-kommen-anlieger-zu-kurz
https://www.nachdenkseiten.de

3. Das BMVI soll durch das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Maßnahmengesetz zu ändern. Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz ist ein Trojanisches Pferd, durch nachträgliche Änderung der Projektliste kann das BMVI jederzeit die Voraussetzung schaffen, damit auch andere Infrastrukturvorhaben wie Straßen, Autobahnen, Flughäfen, Kraftwerke und andere industrielle Anlagen per Maßnahmengesetz beschlossen werden.

4. Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (1991), die Verkehrsmaßnahmengesetze (1993), das Gesetz zur Beschleunigung von Planverfahren zu Infrastrukturvorhaben (2006), das Planungsvereinheitlichungsgesetz (2013), das Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz (2018) sowie die beiden jetzigen Gesetzesentwürfe sind von der Vorstellung geleitet, dass sich die Planung, die Genehmigung und der Bau eines Projekts allein dadurch beschleunigen ließe, indem den Bürgern und Umwelt-und Naturschutzverbänden ihre Rechte nimmt.

5. Das Argument der Beschleunigung des Klimaschutzes durch diese Gesetze wird von der GroKo als unglaubwürdige Ausrede missbraucht, um einen Kahlschlag bei den Mitwirkungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten von Bürgern und Umwelt- und Naturschutzverbänden durchzuführen. Verfahrensbeschleunigung ist aber auch ohne Beschneidung von Rechten möglich. Dazu hat der z.B. BUND ein Konzept vorgelegt:
Dr_Werner_Reh_BUND_Vorschlaege_Zur_Beschleunigung_von_Planungen.pdf

Offenburg, 14.11.2019
BI-Bahntrasse e.V. Offenburg im Verbund mit IG-BOHR

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