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Schienenschleifen und akustische Nachbehandlung

von Bi-Bahntrasse

Seit 28.04.2016

Schienenschleifen und akustische Nachbehandlung

Ausgangslage:

  • Die Höhe der Lärmemissionen eines Gleises hängt von der Summe der Rauigkeiten von Schiene und Rad ab. Wenn in wenigen Jahren durch die Umrüstung auf LL/K-Sohlen die Räder weitaus glatter sein werden als heute, wird die Höhe der Lärmemissionen vor allem von den Unebenheiten der Schienenoberfläche bestimmt werden. Daher liegt ein weiteres erhebliches Lärmsenkungspotential im lärmoptimierten Unterhalt der Gleise. Derzeit gibt es keinerlei Anreize für die DB Netz AG für einen lärmoptimierten Unterhalt der Gleise.
  • Nach dem notwendigen Schienenschleifen (Reprofilierung der Schienenköpfe) ergibt sich meist die paradoxe Situation, dass die Betroffenen nach Abschluss der Maßnahme den Eindruck hatten, nun sei der Schienenlärm wesentlich lauter.
  • Das müsste nicht sein, denn es gibt lärmmindernde Technologien, die nach dem Fräsen der Schienen angewendet werden können (siehe: besonders überwachtes Gleis). Eine solche Nachbehandlung kostet aber Geld und wird deshalb von der Bahn unterlassen.
  • Die DB argumentiert, dass die durchs Fräsen bedingte Schienenrauheit durch das Befahren mit der Zeit glattgewalzt werde, was aber Monate dauern kann.
  • Solange sind die Menschen einer um bis zu 10 dB(A) erhöhten Belastung ausgesetzt. Was die Lärmeinsparungen durch die kommende Umrüstung auf leise Räder (LL-Sohle) wieder fast zunichte macht.
  • Die DB-Netz-AG muss über Leistungsvereinbarungen durch den Bund veranlasst werden, entsprechende akustische Qualitätsmerkmale einzuhalten.

Forderung der BI-Bahn / IG-Bohr

  • Auftrag an DB: Unmittelbar nach dem Schienenschleifen muss zumindest in Wohnbereichen eine akustische Nachbehandlung durchgeführt werden.

April 2016: Von IG-BOHR angeregt, veranlasste der Regionalverband südlicher Oberrhein (RVSO) eine Studie (sog.„Hecht-Studie“ Technische Uni Berlin): >Zusammenhang Schienenbearbeitung und Lärmemissionen von Schienenfahrzeugen<

25.01.2017: Planungsausschuss des RVSO: in Berufung auf die „Hechtstudie“ beschließt der RVSO die gewonnenen Erkenntnisse in die bundespolitische Diskussion einzubringen

07.04.2017: Mit den Argumenten der Studie werden das BMVI, das EBA und die DB aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu treffen.

07.04.2017: Eine Entsprechende Bitte und Information sandte die IG-Bohr an das Umweltbundesamt und an die Parlamentsgruppe „Bahnlärm“

30.05.2017: Brief des RVSO an Deutsche Bahn und Parlamentarischen Staatssekretär mit obigen Inhalten und der Forderung nach zeitnaher Umsetzung.

 

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