Pressearchiv (2005 - 2020)

Verfahrensbeschleunigsungsgesetz

von Bi-Bahntrasse

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (BT-Drs. 19/4459)

Die Bundesregierung hat 2018 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die langwierige Verfahrensdauer bei Verkehrsprojekten verkürzen soll. Soweit deckt sich diese Absicht auch mit unseren Interessen.
Erstreckten sich doch die bisherigen Verfahren oft mal über 20 Jahre und mehr. In dieser Zeit wurde viel Bürgerengagement verschlissen und teilweise konnten die ursprünglichen Kämpfer/innen mit ihrem wertvollen erworbenen Wissen gar nicht mehr am Schluss dabei sein.

Doch wie sich zeigt, würde diese Gesetzesvorlage weniger die Verfahren verkürzen, als vielmehr 1.) die Bürgerbeteiligung erheblich einschränken und 2.) den Gesundheitsschutz für die Betroffenen verschlechtern.

• Zu 1.) Bisher lag das Planfeststellungsverfahren bei den örtlichen Regierungspräsidien. Nicht umsonst, kennt man doch dort die regionalen Besonderheiten und kann Auswirkungen von Projekten besser einschätzen. Das soll wegfallen und im Falle von Bahnprojekten dem Eisenbahnbundesamt (EBA) übertragen werden. Dieses sitzt mkit seiner Zentrale fernab in Bonn, mit all den Nachteilen auch für die Präsenz betroffener Bürger. Erörterungstermine können wegfallen, Anordnungen / vorbereitende Maßnahmen sollen schon vor Genehmigung in Angriff genommen werden können und damit zugunsten des Projekts Fakten schaffen.

• Zu 2.) Projekte werden mit Daten (z.B. Zugzahl-Prognosen) versehen, die zum Zeitpunkt der Beantragung aktuell sind. Die Planungen mussten bisher allerdings an die neuesten gesetzlichen Vorschriften angepasst werden. Mit dem neuen Gesetz sollen jedoch die eingangs ermittelten Prognosen (z.B. Güterzugzahlen) und die daraus ermittelten (Lärmschutz-) Maßnahmen als Planungsgrundlage solange ihre Gültigkeit weiter behalten, bis ein um 3 dB(A) erhöhter Lärmpegel prognostiziert wird. Das käme einer Verdoppelung des Lärms bzw. der Zugzahlen gleich. D.H. eine neue Strecke könnte gebaut werden, die dann fast doppelt so laut ist, als ursprünglich vorhergesagt.

Dieses Gesetz würde also mit der Reduzierung des Instanzenzugs sowohl die Beteiligungsmöglichkeiten der Menschen erheblich verschlechtern, auf die Menschen vor Ort kämen  vorgezogene Maßnahmen (z.B. Baumfällungen) zu, deren Zulässigkeit zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht feststeht und sie bekämen lediglich den Lärmschutz, der zu Zeiten des Planungsbeginns (vielleicht vor 20 Jahren) berechnet wurde, auch wenn sich z.B. die Zugzahlen inzwischen  fast verdoppelt hätten.

Durch dieses Gesetz würden Ansprüche der Betroffenen auf Lärmschutz an Bahntrassen - und damit grundgesetzlich verankerter Gesundheitsschutz weiter geschwächt.

Wir als IG-BOHR haben, wie auch viele weitere BI’s und der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. (BVS) heftig mit Stellungnahmen dagegen interveniert, und unsere Vertreter im Bundestag auf diesen Missstand aufmerksam gemacht.

Das Gesetz stand am Montag, den 15. Oktober 2018 im Bundestag zur Anhörung  und soll nun weiter beraten werden.

Die Bundestagsfraktion Die Grünen / Bündnis 90 und Linke stehen dem Entwurf kritisch gegenüber. Wir hoffen bei unseren Kontakten mit den Abgeordneten aller Bundestagsparteien ein Umdenken zu erreichen.

Karl Bäuerle 24.10.18

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