Pressearchiv (2005 - 2020)

Vorträge auf dem Bahnlärmkongress in Boppard

von Bi-Bahntrasse

Seit 02.08.2017

Vorträge auf dem Bahnlärmkongress in Boppard

Nachzulesen unter: http://www.ibk2015.de/kongress_vortraege-2015.html

Forderungen aus dem Bahnlärmkongress

Internationaler Bahn- und Verkehrslärm‐Kongress 2017 in Boppard

Forderungen zur Bundestagswahl 2017
Die Teilnehmer des Internationalen Bahn- und Verkehrslärm-Kongresses 2017 in Boppard und weitere mitzeichnende Initiativen fordern die zukünftige Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, folgende gesetzliche Maßnahmen und Regelungen innerhalb der 19. Legislaturperiode zu treffen:

1. Lärmvorsorge für alle

Wir bitten die künftige Bundesregierung und das Parlament, die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates für Gesundheit und Eigentum seiner von Verkehrslärm betroffenen Bürger/innen wahrzunehmen und die gesetzliche Einführung von Lärmvorsorge auch für unverändert bestehende Verkehrsanlagen sowie für Fahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge durch entsprechende Grenzwertvorgaben unverzüglich in der neuen Legislaturperiode zu veranlassen und in einen möglichen Koalitionsvertrag sowie in das Regierungsprogramm aufzunehmen.

2. Gesamtlärm-Beurteilung

Wir bitten die künftige Bundesregierung und das Parlament, verkehrsträgerübergreifend den Gesamtlärm von Straßen und Schienenwegen als Beurteilungsgrundlage zu definieren, wie es bereits in Entschließungen des Bundesrats von 1990 und 1996 gefordert und im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vom November 2013 für die 18. Legislaturperiode vereinbart wurde. Entsprechend ist auch der Flug- und Schiffsverkehr einzubeziehen.

3. Bestandsschutz-Einschränkungen

Wir bitten die künftige Bundesregierung und das Parlament, die den Bestandsschutz einschränkende Definition wesentlicher Änderungen auch auf funktionale Erweiterungen wie die Erhöhung der Zug- und Verkehrsfrequenzen, Erhöhung der Achslasten, Erhöhung der Geschwindigkeit und andere Lärm mehrende Maßnahmen auszudehnen.

4. Nachtruhe‐Anspruch

Wir bitten die künftige Bundesregierung und das Parlament, den Anspruch auf Nachtruhe in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr im Gesetz zu verankern und einheitlich als einklagbaren Schutzanspruch gesetzlich zu regeln. Die Vorsorgegrenzwerte Für den Nachtzeitraum müssen eingehalten und überwacht werden.

5. Berechnungen und Bewertungen zum Schutz der Gesundheit

Wir bitten die künftige Bundesregierung und das Parlament, die Berechnungs- und Bewertungsverfahren nicht länger primär haushaltsrechtlichen Kriterien zu unterwerfen, sondern vorrangig am Schutz der Gesundheit der Menschen zu orientieren. Menschen werden nicht von Durchschnitts‐ oder Mittelwerten aus dem Schlaf gerissen, sondern von vielen Vorbeifahrpegelereignissen. Außerdem müssen alle wirksamen Frequenzen, Vibrationen und Erschütterungen berücksichtigt werden und dürfen nicht ignoriert oder z. B. über eine A-Bewertung herausgerechnet werden. Durch die Formulierung gesetzlicher Regelungen muss sichergestellt werden, dass dies effektiv kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden können. Das gilt auch für Erschütterungen und Sicherheitsfragen.

6. Transparenz bei Aktivitäten und Lobbyeinflüssen

Wir bitten die künftige Bundesregierung und das Parlament, Transparenz und Offenheit im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, der Bahn und des Eisenbahn-Bundesamts gesetzlich so zu regeln, dass andere Ressorts wie Umwelt, Gesundheit und Finanzen vollen Einblick und Mitwirkung im jeweiligen Kompetenzbereich erhalten. Der Einfluss von Lobbyisten auf das geschlossene „System Bahn“ birgt zu große Gefahren, als dass man dies weiter tolerieren kann. Umweltorganisationen und Betroffenenvertreter müssen im gleichen Maße Zugang gewährt bekommen.

7. Sofortige Umsetzung

Wir bitten die künftige Bundesregierung und das Parlament, den Lärmschutz an Bahnlinien und Flughäfen entsprechend den zuvor genannten Kriterien unverzüglich und schon zu Beginn der Legislaturperiode zu beschließen und noch innerhalb Der 19. Legislaturperiode rechtswirksam umzusetzen!


Boppard, den 29. Juni 2017
Internationaler Bahn- und Verkehrslärm-Kongress 2017

Weitere Presseinformation von „Pro Rheintal“ 20. Juli 2017

... Der Kongress fordert, dass folgende Schritte im Bahnbereich jetzt unmittelbar und sofort eingeleitet werden:

  • Lüfterlärmminderung bei Lokomotiven durch Grenzwerte vorschreiben
  • Fahrzeuge mit Flachstellen aufspüren und aussondern (Fahrten mit Flachstellen verbieten)
  • Glatte Gleisoberflächen vorschreiben, „Besonders überwachtes Gleis“ (BüG) an allen bewohnten Gebäuden
  • Stöße an Weichen, Isolierstößen, schlechten Schweißungen vermeiden beziehungsweise verbieten
  • Unterschottermatten generell nahe Gebäuden verlegen

Dies seien ergänzende Maßnahmen zu der Umrüstung oder Neuanschaffung von Waggons, dem Schienenschleifen und weiteren Maßnahmen wie Schienenabschirmungen und -dämpfern, wirksamen Lärmschutzwänden, etc...

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