Bekanntmachung zum Planfeststellungsverfahren PfA 7.1

von Bi-Bahntrasse

Bekanntmachung

über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit
zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben
ABS/NBS Karlsruhe - Basel, PfA 7.1, Appenweier - Hohberg (Tunnel Offenburg)
(Geschäftszeichen: 59132-591ppw/119-2024#001)

Antragsgegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Aus- und Neubau der Rheintalbahn (Strecke 4000) und der Schnellfahrstrecke (Strecke 4280) im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 7.1 in den Gemeinden Appenweier, Offenburg, Durbach, Hohberg und Schutterwald im Ortenaukreis (Baden-Württemberg). Dies betrifft insbesondere den Neubau eines zweiröhrigen Eisenbahntun-nels mit einer Länge von ca. 11.170 m (Oströhre) bzw. 8.750 m (Weströhre), einschließlich dessen Zuführungsgleise, Trog-, Stütz- und Verbindungsbauwerke, Zugangs- und Rettungsstollen sowie Rettungsschächte, Rettungsplätze und -zufahrten, Zufahrtsrampen und Löschwasserbehälter. Der Tunnel wird überwiegend in bergmännischer Bauweise mittels Tunnelbohrmaschinen, zum Teil aber auch in offener Bauweise sowie unter Einsatz vorübergehender Bodenvereisungen errichtet. Im weiteren Verlauf wird die neue Schnellfahrstrecke zweigleisig parallel zur Bundesautobahn 5 geführt. Zwischen der Rheintalbahn und der Neubaustrecke ist eine zweigleisige Verbindungsstre-cke (Verbindungskurve Nord) für den Güterverkehr geplant. Die bestehende Rheintalbahn wird abschnittsweise für Geschwindigkeiten bis zu 250 km/h ausgebaut und in deren Verlauf wird der Überholbahnhof Niederschopfheim ersatzlos zurückgebaut. Zudem kommt es zum Neubau von weiteren Gleisen und zu Änderungs- und Rückbaumaßnahmen an bestehenden Gleisanlagen.

Ferner kommt es zum Neubau von Entwässerungsanlagen und Durchlässen, temporären und dauerhaften Gewässerverlegungen sowie zu teilweisen Aufschüttungen der Gewässersohle des Burgerwaldsees, Änderungen an nichtöffentlichen Bahnübergängen und zum Neubau von Stra-ßenüberführungen, Eisenbahnüberführungen und einem Tierdurchlass sowie zur Änderung von bestehenden Straßen, Wegen und dem Rückbau eines Parkplatzes. Auch werden Schallschutz-wände bis zu 6,5 m Höhe, Schallschutzgalerien und Schallschutzeinhausungen neu errichtet. An-lagen der Leit- und Sicherungstechnik und der Telekommunikation sowie elektrotechnische Anla-gen für den Bahnstrom, insbesondere Oberleitungsanlagen, und Anlagen für Licht- und Kraftstrom werden ebenfalls erneuert oder neu gebaut.

Für die Umsetzung des geplanten Vorhabens werden eine Vielzahl von Baustelleneinrichtungsflä-chen und Baustraßen benötigt, ebenso weitere temporäre Anlagen wie ein Verladebahnhof, Be-helfsauffahrten, Wartungsbahnhöfe sowie Behelfsbrücken und -umfahrungen.

Es sind zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen, insbesondere auch aufgrund der teilweisen Lage des Vorhabens in Überschwemmungsgebieten und FFH-Gebieten, umfassende landschaftspflegerische Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie Aus-gleichsmaßnahmen vorgesehen, ebenso wie artenschutzrechtlich erforderliche Ausgleichsmaß-nahmen (sog. CEF-Maßnahmen) und Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes (sog.
FCS-Maßnahmen) sowie Schadensbegrenzungsmaßnahmen. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen werden neben Grundstücken in den bereits genannten Gemeinden auch noch weitere Grundstü-cke in den Städten Renchen im Ortenaukreis und Herbolzheim im Landkreis Emmendingen (Ba-den-Württemberg) beansprucht.

Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB InfraGO AG, ABS/NBS Karlsruhe-Basel (Vor-habenträgerin), vom 26.03.2024 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Städten bzw. Gemeinden Appenweier, Durbach, Offenburg, Schutterwald, Hohberg, Renchen und Herbolzheim beansprucht. Für das Vorhaben wurde festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die Vorhabenträgerin hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorgelegt. Das sind insbesondere folgende Unterlagen:
- Erläuterungsbericht einschließlich der Variantenabwägung, Planunterlage 1
- Lagepläne, Planunterlage 3
- Baulogistik einschließlich Erdmassen- und Logistikkonzept, Planunterlage 10
- Umweltverträglichkeitsprüfung, Planunterlage 14
- Artenschutzfachbeitrag, Planunterlage 15
- FFH-Verträglichkeitsprüfung, Planunterlage 16
- Landschaftspflegerischer Begleitplan, einschließlich des Erläuterungsberichts, des Be-stands- und Konfliktplans sowie des Maßnahmenplans, Planunterlage 17
- Schalltechnische Untersuchung, Planunterlage 18
- Erschütterungstechnische Untersuchung, Planunterlage 19
- Brand- und Katastrophenschutz, Planunterlage 20
- Unterlage zur Hydrogeologie und Wasserwirtschaft, einschließlich des Erläuterungsberichts und der dazugehörigen Pläne, Planunterlage 21
- Gutachten zur elektromagnetischen Verträglichkeit, Planunterlage 22
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Planunterlage 23
- Geotechnisches Gutachten, Planunterlage 24

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen wird gemäß § 18a Abs. 3 Satz 1 AEG in der Zeit vom 04.10.2024 bis einschließlich 05.11.2024 auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes

https://www.eba.bund.de/bekanntmachungen

zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht.

Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist das Eisenbahn-Bundesamt als Anhörungsbehörde während der oben genannten Dauer der Veröffentlichung im Internet zu kontaktieren, § 18a Abs. 3 Satz 2 AEG. Hier-für stehen insbesondere die E-Mail-Adresse:tunneloffenburg@eba.bund.de zur Verfügung.

Für den Beginn der Einwendungsfrist ist die Veröffentlichung im Internet maßgeblich. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Bereitstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Ei-senbahn-Bundesamtes verlängert die Einwendungsfrist nicht.

1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist - bis einschließlich 06.12.2024 - beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, Südendstraße 44, 76135 Karlsruhe, Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen sollen elektronisch übermittelt werden, § 18a Abs. 4 Satz 2 AEG. Hierzu steht die E-Mail-Adresse:

tunneloffenburg@eba.bund.de

zur Verfügung. Eine schriftliche Übermittlung an die oben genannte Postadresse ist eben-falls möglich, § 18a Abs. 4 Satz 3 AEG.

Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrecht-lichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). Der Einwen-dungsausschluss beschränkt sich bei Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, auf das Verwaltungsverfahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.

2. Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.

3. Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwen-dungen und der rechtzeitig abgebebenen Stellungnahmen verzichten (§ 18a Abs. 5 Satz 1 AEG). Die Erörterung kann ganz oder teilweise in digitalen Formaten durchgeführt werden (§ 18a Abs. 6 Satz 1 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser ortsüblich und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes bekannt gemacht. Ferner werden dieje-nigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen-de Kosten werden nicht erstattet.

5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfah-rens durch das Eisenbahn-Bundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann dadurch erfolgen, dass die Entscheidung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan für zwei Wochen auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes veröffentlicht wird. Im Fall des elektronischen Zugänglichma-chens gilt mit dem Ende der Veröffentlichungsfrist die Entscheidung dem Träger des Vor-habens, den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt, § 18b Abs. 3 AEG.

7. Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vor-kaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).

8. Da für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung be-steht, wird darauf hingewiesen, dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 19 Abs. 2 UVPG notwendigen Angaben enthalten und dass die Auslegung der Planunterlagen auch der Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dient.

9. Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren siehe unter https://www.eba.bund.de/datenschutzhinweise.

10. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht veröffentlichten Planunterlagen werden zeit-gleich mit der Veröffentlichung auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes auch im UVP-Portal https://www.uvp-portal.de zugänglich gemacht.

04.09.2024

Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart

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