Offenlage des Planfeststellungsverfahrens
von Bi-Bahntrasse
Offenlage des Planfeststellungsverfahrens für den Offenburger Bahntunnel startet am 5. Oktober
Die Planungen für den Offenburger Bahntunnel gehen in die entscheidende Phase:
Vom 4. Oktober bis einschließlich 5. November 2024 haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens digital einzusehen. Die Offenlage-Unterlagen werden ab dem 29. September auf der Internetseite des Eisenbahnbundesamtes zur Verfügung gestellt. Der Link wird von der DB in Kürze bekanntgegeben werden.
Die BI-Bahntrasse setzt sich seit Jahren für eine umweltverträgliche und bürgernahe Umsetzung der Bahntrasse ein und unterstützt aktiv die Mitgestaltung des Bauprojekts. Durch das Engagement der BI-Bahntrasse wurde erreicht, dass auch die politischen Vertreter mit dafür eintraten, mit der Tunnellösung die Belastung für die Offenburger Bevölkerung entscheidend zu reduzieren und den Schienenverkehr effizienter zu gestalten. Die jetzige Tunnelplanung ist das erfreuliche Ergebniss unserer jahrelangen Arbeit. Der Bahntunnel, ein zentraler Bestandteil der Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel, ist eines der größten Infrastrukturprojekte in der Region.
Zusätzlich zur digitalen Einsicht bieten die Stadtverwaltung Offenburg und die Bürgerinitiative Bahntrasse Offenburg eine persönliche Einsichtnahme der Planunterlagen an. Diese findet in der Steinstraße, 77656 Offenburg, statt (genauer Ort und Öffnungszeiten werden zeitnah bekanntgegeben.) In diesem Zeitraum stehen kundige Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Vor Ort erhalten Interessierte auch weiterführende Informationen zum Projekt und können Hilfestellung beim Lesen der Pläne erfahren.
Die Bürger Offenburgs sind daher aufgerufen, die Offenlage zu nutzen, um sich ein Bild von den Planungen zu machen. Bürgerinnen und Bürger haben innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Offenlage die Möglichkeit, schriftlich Einwendungen zu erheben. Diese können sich beispielsweise auf Umweltauswirkungen oder individuelle Betroffenheit beziehen.
Von der Offenlage bis zum Planfeststellungsbeschluss:
a. Öffentliche Auslegung der Pläne
Ein zentraler Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens ist die Bürgerbeteiligung. Die Pläne für das Vorhaben, einschließlich der Schallschutzmaßnahmen, werden öffentlich ausgelegt. Betroffene Bürger haben die Möglichkeit, diese Pläne einzusehen.
b. Einreichung von Einwendungen
Bis zu 4 Wochen nach der Auslegungsfrist können betroffene Bürger Einwendungen gegen das Projekt erheben. Diese Einwendungen können sich auf verschiedene Aspekte beziehen, zum Beispiel auf die zu erwartende Lärmbelastung oder die Wirksamkeit der geplanten Schallschutzmaßnahmen.
c. Erörterungstermin
Nach Ablauf der Einwendungsfrist findet in der Regel ein Erörterungstermin statt, bei dem die eingegangenen Einwendungen mit den Betroffenen und der planenden Behörde besprochen werden. Hier haben Bürger die Möglichkeit, ihre Bedenken noch einmal mündlich vertiefen vorzutragen und Anträge etwa zu Gunsten einer weitergehenden Aufklärung des Sachverhalts zu stellen.
d. Berücksichtigung der Einwendungen
Die vorgebrachten Einwendungen müssen von der Planfeststellungsbehörde – hier vom Eisenbahn-Bundesamt – geprüft und im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Dies kann dazu führen, dass die Pläne angepasst oder zusätzliche Schallschutzmaßnahmen eingeplant werden.
5. Rechtsweg:
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss
Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens wird ein Planfeststellungsbeschluss erlassen. Dieser Beschluss kann, falls die Einwendungen der Bürger nicht ausreichend berücksichtigt wurden, gerichtlich angefochten werden. Betroffene Bürger und anerkannte Umweltvereinigungen haben das Recht, vor einem Verwaltungsgericht Klage einzureichen.